FAQ

Du hast Fragen zu deinem Fahrrad?
Du möchtest wissen, wie ein (E)-Bike winterfest gemacht wird, worauf man beim und nach dem Kauf achten muss und noch vieles mehr?
Wir haben Antworten für dich.


Inhaltsverzeichnis:

1. Wie mache ich mein (E)-Bike winterfest?
2. Was muss ich beim Radfahren im Winter beachten?
3. Checkliste Kontrolle & Inspektions-Intervalle nach dem Kauf
4. Versicherung: WERTGARANTIE

 

Zu den TEILNAHMEBEDINGUNGEN für GEWINNSPIELE

 
 

1. Wie mache ich mein (E)-Bike winterfest?


Um dein (E)-Bike winterfest zu machen und es vor den Herausforderungen der kalten Jahreszeit zu schützen, sind folgende Schritte empfehlenswert:

   a. Reinigung und Lagerung:

  • (E)-Bike gründlich reinigen, um Salz, Schmutz und Feuchtigkeit zu entfernen, die Korrosion verursachen können. Dabei besonders auf elektronische Komponenten wie den Motor, die Batterie und den Controller achten.
  • Die Displayeinheit (sofern abnehmbar) bei Zimmertemperatur einlagern.
  • Das Fahrrad trocken lagern. Wenn es im Freien gelagert wird, spezielle Schutzhüllen oder -überzüge verwenden, die das Bike vor Schnee, Regen und anderen Witterungseinflüssen schützen.

    b. Akkupflege:

  • Der Akku soll bei kalten Temperaturen in einem wärmeren Raum (Zimmertemperatur) trocken gelagert werden, um die Leistungsfähigkeit zu erhalten. Die Batterie soll vor dem Einlagern mindestens 30 bis 60 Prozent (oder zwei bis drei leuchtenden Dioden) aufgeladen sein.
  • Der Akku soll erst kurz vor Fahrtantritt ins E-Bike eingesetzt werden. Vor der ersten Ausfahrt nach einer längeren Winterpause wieder vollständig aufladen.

   c. Wartung des (E)-Bikes:

  • Regelmäßig den Zustand der Bremsen, Schaltung und Reifen überprüfen und sicherstellen, dass alles einwandfrei funktioniert und keinerlei Verschleißerscheinungen aufgewiesen werden.
  • Bewegliche Teile, wie Kette, Schaltung etc., schmieren, um sie vor Korrosion zu schützen. Es gibt spezielle, hochwertige Schmiermittel, die für winterliche Bedingungen geeignet sind.
  • Am besten vor dem Einlagern einen Servicetermin bei NEUBIKE machen, um zu Beginn der neuen Saison schon startklar zu sein!

Telefonische Terminvereinbarungen:

Store Grieskirchen:
+43 (0) 7248 / 64 068

Store Ried im Innkreis:
+43 (0) 7752 / 21 023

Store Gampern:

+43 (0) 7682 / 42 931
 
 

2. Was muss ich beim Radfahren im Winter beachten?


Grundsätzlich kann bei jeder Witterung mit dem Bike oder E-Bike gefahren werden. Wir möchten sicherstellen, dass du auch im Winter deine Touren genießen kannst. In unseren Stores bieten wir ein breites Sortiment an Reinigungs- und Pflegeprodukten sowie witterungsgerechter Ausrüstung an. Unsere Mitarbeiter:innen haben umfassende Expertise und Erfahrung, sie beraten dich gerne persönlich vor Ort.

Wertvolle Tipps bei Schnee und Kälte:

   a. Winter-Ausrüstung:

  • Eine Investition in Winterreifen mit einem speziellen Profil für bessere Traktion auf Schnee und Eis zahlt sich aus. Diese verbessern die Sicherheit und das Handling deines (E)-Bikes im Winter.
  • Auf richtige Bekleidung achten: helle, wasserdichte und windabweisende Stoffe sind von Vorteil. Schutzbrille, Handschuhe, Mütze und Schal können zusätzlich helfen, vor Kälte und Schnee zu schützen.
  • Reflektierende Elemente für verbesserte Sichtbarkeit bei Dunkelheit und Nebel.
  • Regelmäßig die Funktionalität der Lichter, Bremsen, Reifen und des Akkus prüfen.

   b. Fahrverhalten im Winter:

  • Geschwindigkeit und Fahrverhalten den Witterungsbedingungen anpassen. Der Schnee kann die Traktion beeinträchtigen, daher ist eine langsamere Fahrweise ratsam.
  • Ausreichend Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmer:innen halten.
  • Besondere Vorsicht ist in Kurven sowie beim Bremsen geboten. Das Bremsen rechtzeitig und behutsam beginnen, um ein mögliches Rutschen zu vermeiden. Das Gewicht beim Bremsen nach hinten verlagern, um das Blockieren der Räder zu verhindern.
  • Sicherheit geht vor: immer mit Helm fahren!

   c. Pflege nach dem Fahren:

  • Salz, Schmutz und Feuchtigkeit (besonders bei empfindlichen Teilen wie Akku und den elektronischen Komponenten) entfernen, um Korrosion zu vermeiden.
  • Bewegliche Teile gut geschmiert halten.
  • Akku wie unter Punkt 1b beschrieben pflegen und lagern sowie auf die spezifischen Herstellerempfehlungen achten.
 
 

3. Checkliste Kontrolle & Inspektions-Intervalle nach dem Kauf


Wusstest du, dass die erste Inspektion innerhalb eines Jahres ab Kaufdatum von uns gratis durchgeführt wird?
In unserem Inspektionsblatt findest du noch weitere Informationen zur regelmäßigen Kontrolle deines Bikes.

DOWNLOAD: Inspektionsblatt

 
 

4. Versicherung: WERTGARANTIE 

Alle wichtigen Fragen und Antworten zu Versicherungsthemen rund um dein Bike oder E-Bike findest du hier:


   a. Warum WERTGARANTIE?


Als Spezialversicherer mit 60 Jahren Erfahrung in Versicherungsschutz, Werterhalt und Reparatur von Fahrrädern, E-Bikes/Pedelecs, Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräten und mobilen Geräten wie Smartphones bietet WERTGARANTIE ihren Kunden immer das beste Produkt, den besten Service und die beste Leistung. Heute profitieren rund 7 Millionen Kunden der Unternehmensgruppe in Österreich, Deutschland und europaweit von den umfassenden und maßgeschneiderten Lösungen. 97,3% der Kunden würden WERTGARANTIE jederzeit weiterempfehlen. Für das Unternehmen ist das eine wichtige Bestätigung ihrer Arbeit und gleichzeitig ein großer Ansporn, auch in Zukunft das Leben ihrer Kunden jeden Tag ein bisschen bequemer zu machen.

   b. Wie nehme ich Kontakt mit WERTGARANTIE auf?

  • Telefonisch: unter der Telefonnummer 00800 71280-123, montags bis freitags von 8-20 Uhr und samstags von 8-16 Uhr kostenlos aus dem österreichischen Festnetz
  • Im Live Chat (wenn verfügbar): über www.wertgarantie.at oder im Kundenportal 
  • Per WhatsApp: unter +49 (0) 511 71280123 von montags bis freitags 8-19 Uhr. 
  • Per E-Mail: über kunde@wertgarantie.com


   c. Wie lange nach dem Kauf kann ich die Versicherung abschließen?

  • Es gibt keine Altersbegrenzung für gebrauchte E-Bikes oder Fahrräder. Die Versicherung kann für jedes Rad abgeschlossen werden, egal wie alt es ist.
  • E-Bikes und Fahrräder, die älter als 6 Monate sind, können ausschließlich über den Fachhändler (NEUBIKE) versichert werden. 
  • Im separaten Akkuschutz muss der zu versichernde Akku neu sein (nicht älter als 6 Monate).


   d. Kann ich auch ein bereits defektes Fahrrad oder E-Bike absichern?

  • Nein, Schäden die bereits vor Vertragsabschluss bestehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Defekte Fahrräder oder E-Bikes zu versichern ist also leider nicht möglich.
  • Du kannst dein Fahrrad oder E-Bike aber vorab reparieren lassen und anschließend einen Versicherungsschutz buchen.

   e. Gibt es eine Wartezeit?
  • Bei neuen E-Bikes und Fahrrädern gibt es keine Wartezeit.
  • Die Wartezeit bezieht sich lediglich auf gebrauchte E-Bikes und Fahrräder.
  • Hier gibt es bei Schäden durch Verschleiß, Abnutzung und Alterung eine Wartezeit von 6 Monaten nach Vertragsbeginn.
  • Alle anderen Schäden sind von Beginn an versichert.
  • Für Verschleißschäden am Akku bzw. nach Austausch des Akkus besteht eine Wartezeit von 12 Monaten.

   f. Was ist bei Fahrrädern versichert?


Im Komplettschutz Bike für neue und gebrauchte Fahrräder sind folgende Schäden und daraus resultierende Kosten abgesichert:

  • Fall- und Sturzschäden
  • Unfallschäden
  • Schäden durch unsachgemäße Handhabung
  • Schäden durch Vandalismus
  • Schäden durch Feuchtigkeit
  • Schäden durch Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 7. Monat nach Vertragsbeginn bei gebrauchten Fahrrädern)
  • Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung

Der Komplettschutz Bike umfasst einen Diebstahlschutz. Im Fall eines Diebstahls, Raubs oder Einbruchdiebstahls wird das versicherte neue Fahrrad dann durch ein gleichwertiges ersetzt. Außerdem werden versicherte, fest montierte Anbauteile bei Teilediebstahl ersetzt. Bei gestohlenen gebrauchten Fahrrädern gibt es eine Kostenbeteiligung für ein gleichwertiges Ersatzfahrrad.

Außerdem enthalten ist der Pick-up-Service: Sollte die Weiterfahrt z. B. aufgrund einer Panne auf einer Tour nicht möglich sein, werden Fahrer und Fahrrad abgeholt und zum Ausgangspunkt oder zur nächsten Werkstatt gebracht.

Gebrauchte Fahrräder können ausschließlich über den Fachhändler (NEUBIKE) versichert werden.


   g. Was ist bei E-Bikes versichert?


Im Komplettschutz Bike für neue und gebrauchte E-Bikes sind folgende Schäden und daraus resultierende Kosten abgesichert:

  • Fall- und Sturzschäden
  • Unfallschäden
  • Schäden durch unsachgemäße Handhabung
  • Schäden durch Vandalismus
  • Schäden durch Feuchtigkeit
  • Schäden durch Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 7. Monat nach Vertragsbeginn bei gebrauchten Fahrrädern)
  • Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
  • Elektronikschäden
  • Akkuschäden durch Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 13. Monat nach Vertragsbeginn und nach Austausch eines Akkus)

Der Komplettschutz Bike umfasst einen Diebstahlschutz. Im Fall eines Diebstahls, Raubs oder Einbruchdiebstahls wird das versicherte neue E-Bike dann durch ein gleichwertiges ersetzt. Außerdem werden versicherte, fest montierte Anbauteile bei Teilediebstahl ersetzt. Bei gestohlenen gebrauchten E-Bikes gibt es eine Kostenbeteiligung für ein gleichwertiges Ersatz-E-Bike.

Außerdem enthalten ist der Pick-up-Service: Sollte die Weiterfahrt z. B. aufgrund einer Panne oder eines Motordefekts auf einer Tour nicht möglich sein, werden Fahrer und E-Bike abgeholt und zum Ausgangspunkt oder zur nächsten Werkstatt gebracht.

Gebrauchte E-Bikes können ausschließlich über den Fachhändler (NEUBIKE) versichert werden.


   h. Was passiert, wenn ein Diebstahl eintritt?

  • Im Kundenportal von WERTGARANTIE kann ein Diebstahl schnell und unkompliziert gemeldet werden. Das sollte am besten sofort, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eintritt, erfolgen.
     
  • Bei Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus werden folgende Dokumente benötigt:
    • Persönliche Bescheinigung über die Erstattung einer Strafanzeige inkl. Angabe der Rahmennummer
    • Ausgefüllten, vorgegebenen Diebstahlbericht von WERTGARANTIE
       
  • Voraussetzungen, um bei Diebstahl, Raub oder Einbruchdiebstahl die Kosten erstattet zu bekommen:
    • Das Fahrrad oder E-Bike miuss an einem festen Gegenstand angeschlossen gewesen sein.
    • Das Schloss muss eine UVP von mind. 29 EUR haben. (bei Kaufpreis/Versicherungwert über 1.000 EUR eine UVP von mind. 49 EUR)

   i. Was passiert, wenn ein Schaden/eine Reparatur eintritt?
  • Wende dich an NEUBIKE (Fachwerkstatt). Ab einer Reparatursumme von 150 EUR bei Fahrrädern bzw. 250 EUR bei E-Bikes benötigt WERTGARANTIE vorab einen Kostenvoranschlag.
  • Reiche die Rechnung dann unter fahrradteam@wertgarantie.com ein.
  • Bei einem Unfall benötigt WERTGARANTIE immer einen polizeilichen Unfallbericht.

   j. Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Nein, es gibt keine Selbstbeteiligung.

   k. Sind Anbauteile auch versichert?

       
Wenn die Anbauteile und deren Wert in der Versicherung angegeben wurden, sind diese auch entsprechend geschützt und werden bei Teilediebstahl erstattet. Voraussetzung ist, dass die Anbauteile fest montiert sind.


   l. Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?

       
Die Versicherung gilt bei vorübergehenden Reisen weltweit. Der Pick-up-Service gilt im geographischen Europa.


   m. Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

       
Der Versicherungsschutz beginnt am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats. Wurde zusätzlich der Sofortschutz für einmalig 3,50 EUR gebucht, gilt der Schutz ab dem Antragsdatum.


   n. Wie lange läuft mein Vertrag?

       
Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in Textform gekündigt wird.


   o. Was ist nicht versichert?

  • Neue und gebrauchte E-Bikes und Fahrräder mit einem Kaufpreis/Versicherungswert inklusive Schloss über 15.000 EUR
  • Wartung und Inspektion
  • Software-Updates und Systemeinstellungen bei E-Bikes
  • E-Bikes und Fahrräder, die gewerblich genutzt werden
  • S-Pedelecs


   p. Können gewerblich oder beruflich genutzte Fahrräder oder E-Bikes geschützt werden?

Gewerblich genutzte Fahrräder und E-Bikes sind nicht Vertragsbestandteil und können daher nicht geschützt werden. Beruflich genutzte Fahrräder und E-Bikes (z.B. im Rahmen eines freien Berufes wie Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt) können versichert werden.


Weitere Fragen zum Versicherungsschutz durch WERTGARANTIE sind HIER zu finden.

 


 

TEILNAHMEBEDINGUNGEN GEWINNSPIELE:


1. Gewinnspiele auf Facebook und Instagram von NEUBIKE laufen innerhalb des Zeitraums, der im Post definiert wurde.

2. Die Teilnahme erfolgt je nach Aufforderung, indem man den Gewinnspielbeitrag kommentiert und die geposteten Bedingungen erfüllt. Postalische Zusendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Jede Person kann nur einmalig an dem Gewinnspiel teilnehmen.

3. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich! Die Gewinne (Gutscheine oder Sachpreise) müssen eigenständig in einem unserer Stores in Grieskirchen, Ried im Innkreis oder Gampern abgeholt werden.

4. Die Teilnahme ist kostenlos und jeder natürlichen Person erlaubt. Bei minderjährigen Teilnehmer:innen setzt NEUBIKE das Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraus.

5. Die Gewinner werden nach dem Zufallsprinzip ermittelt und über eine direkte Nachricht auf Facebook beziehungsweise Instagram über den Gewinn informiert. Meldet sich der/die Gewinner:in bis zwei Wochen nach Ablauf des Gewinnspiels nicht, verfällt der Gewinn.

6. Bis auf den Namen und ggf. die Postadresse werden keine Daten erfasst. NEUBIKE nutzt die erhobenen Daten ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels!

7. Die Gewinnspiele stehen in keiner Verbindung zu META und werden in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.